Schul- und Hausordnung

Diese Ordnung beruht auf den Bestimmungen des SchUG §§ 43-50 und der SchulordnungsVO, Bundesgesetzblatt 373/1974.

Geltungsbereich und Konsequenzen

In der Schule (Unterricht und Pausen), auf dem gesamten Schulweg sowie beim Aufenthalt im Ort Stainach in den Mittagspausen ist auf Sicherheit, Disziplin, Ordnung und Sauberkeit zu achten. Die allgemeinen Regeln des Anstandes sind einzuhalten (z. B.: Pünktlichkeit, Grüßen, Höflichkeit …).
Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden mit Bestimmungen des SchUG § 47 sanktioniert.
Eine Verständigung der Erziehungsberechtigten erfolgt.

ALLGEMEINES

  1. In der Schule und bei Schulveranstaltungen sind das Rauchen von sämtlichen Nikotinprodukten (auch E-Zigaretten, Nikotinbeutel sowie Device-Systeme) und der Genuss alkoholischer Getränke und Energydrinks verboten.
  2. Im Schulgebäude müssen Hausschuhe getragen werden! Diese sind in Textiltaschen in der Garderobe aufzubewahren! Der Schulhof darf nur mit Straßenschuhen betreten werden!
  3. Das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulhaus ist nicht erlaubt. (Ausnahmen: medizinische oder religiöse Gründe)
  4. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von persönlichen Gegenständen auf dem Schulgelände.
  5. Die Herstellung, Verwendung und Weitergabe von rechtswidrigen und unsittlichen Inhalten ist gesetzlich untersagt! Bei Verstößen werden Gegenstände bzw. Medien abgenommen und nur den Erziehungsberechtigten persönlich ausgehändigt. Handys müssen beim Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet werden. Ihr Gebrauch ist nur in den beiden großen Pausen (nach der 2. und nach der 4. Stunde) erlaubt. Bei Zuwiderhandeln wird das Handy abgenommen und an die Erziehungsberechtigten übergeben.
  6. Aus Sicherheitsgründen darf die Notstiege von SchülerInnen nur mit ausdrücklicher Genehmigung benützt werden.
  7. Die Mülltrennung ist von allen zu beachten! Der Müll ist täglich von den Müllordnern zu entleeren!
  8. Am Ende des Unterrichts sind in den Stammklassen oder im Fachsaal die Sessel auf die Tische zu stellen, die Fenster und Türen zu schließen und die Jalousien hinaufzukurbeln! Alle Räume (Klassen und Fachsäle) sind SAUBER zu hinterlassen!
  9. Für Sondereinrichtungen (Bibliothek, Fachsäle) sind die speziellen Bestimmungen zu beachten!
  10. Sachbeschädigungen jeglicher Art sind zu unterlassen! Bei Beobachtung oder Feststellung einer Sachbeschädigung ist umgehend der Schulwart zu verständigen!!

UNTERRICHT

  1. Eine Anwesenheit im Unterricht zu weniger als 80% der Unterrichtszeit pro Semester kann in den betreffenden Gegenständen zu einer Nicht- oder Negativbeurteilung führen.
  2. Für eine Beurlaubung vom Unterricht bis zu einem Tag ist vorher ein schriftliches Ansuchen der Eltern (Erziehungsberechtigten) an den Klassenvorstand, bis zu zwei Wochen an die Direktion, darüber hinaus an den Landesschulrat zu richten!
  3. Das vorzeitige Verlassen des Unterrichts wird den SchülerInnen nur vom unterrichtenden Lehrer, Klassenvorstand oder von dessen Stellvertreter per Vermerk im Klassenbuch gestattet.
  4. Die Erlaubnis, während des Unterrichts zu trinken, bezieht sich ausschließlich auf reines Wasser!

PAUSEN, FREISTUNDEN UND UNTERRICHTSENDE

  1. Der Aufenthalt in den Garderoben während der Pausen und Freistunden ist nicht erlaubt!
  2. Die Klassenräume bleiben in der großen Pause (nach der 2. Stunde) geöffnet - siehe Pausenordnung.
  3. Verspätet sich ein Lehrer mehr als fünf Minuten, ist von den Schülern das Sekretariat zu verständigen!
  4. Der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist mit Ausnahme der Garderobe während der Mittagspause bis auf Widerruf gestattet. Auf den laufenden Unterricht ist Rücksicht zu nehmen!
  5. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände mit dem nächstmöglichen Verkehrsmittel zu verlassen. Über Ausnahmen für gemeinsame Unterrichtsvorbereitungen ist die Direktion zu informieren!

 

Verhaltensvereinbarungen

Im Umgang der Schulpartner miteinander sind gewisse Regeln erforderlich. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, zur Entwicklung eines positiven Schulklimas beizutragen.

Verhaltensvereinbarungen können im SGA ergänzt und angepasst werden.

1. Grundregeln des Anstandes

  • Höflichkeit, Freundlichkeit, Grüßen
  • Positive Vorbildwirkung
  • Sorgfältiger Umgang mit Einrichtung und Schulsachen; Sauberkeit
  • Gegenseitiger Respekt
  • Verlässlichkeit und Vereinbarungstreue

2. Besondere Pflichten

  • Hausübungen: Persönliches Bemühen und Verlässlichkeit aller Schulpartner; angemessene Hausübung hinsichtlich Zeit und Schwierigkeitsgrad; regelmäßig korrigiert.
  • Pünktlichkeit
  • Erforderliche Unterrichtsmaterialien rechtzeitig vorbereiten.
  • Methodenvielfalt im Unterricht; konstruktive Mitarbeit der Schüler; gemeinsam Schwerpunkte setzen.
  • Interesse der Eltern am Lernfortschritt der Schüler.
  • Gerechte Leistungsbeurteilung (d.i. korrekt und nachvollziehbar).
  • Einhaltung der Hausordnung

3. Sozialverhalten

  • Anderslautende Meinungen gegenseitig respektieren.
  • Herabsetzende Äußerungen und Handlungen unterlassen.
  • Gemeinschaftsgefühl und Hilfsbereitschaft schaffen ein positives Schulklima.
  • Auffälliges Verhalten wahrnehmen und darauf reagieren.
  • Auswirkungen des eigenen Verhaltens hinterfragen.
  • Mobbing darf von niemandem akzeptiert werden.

Konsequenzen

Instanzenweg

  • Gespräch der Betroffenen und Hinweis auf die Verhaltensvereinbarungen
  • Gespräch mit dem Klassensprecher/Klassenvorstand und wenn notwendig Ausnutzung der möglichen und gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen.
  • Gespräch mit dem Schulleiter/der Schulleiterin und wenn notwendig Ausnutzung der möglichen und gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen.

 

Konfliktgespräch

Wenn einer der Beteiligten es wünscht: Konfliktgespräch mit einem geeigneten Moderator unter Einbeziehung aller Beteiligten. Vereinbarung von Lösungsvorschlägen Begleitung und Überprüfung der Umsetzung


Vorschläge zur Verbesserung des Schulklimas

  • Regelmäßiges Feedback von Schülern einholen. (Empfehlung: Einmal jährlich; verschiedene Methoden.)
  • Oberstufenschüler unterstützen als Tutoren die Schüler der 1. Klassen beim Eintritt und begleiten sie während des ersten Schuljahres.

Diese Vereinbarungen wurden getroffen von den Vertretern des SGA im Juni 2002.

Schülervertreter - Elternvertreter - Lehrervertreter